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Die Missionarische-Heilig-Geist Gemeinschaft ist seit über 100 Jahren gemeinsam mit den Steyler Missionsschwestern unterwegs, teilt ihre Spiritualität und ist Teil der großen "Steyler Familie".
Uns als MHGG ist es ein Anliegen, die wichtige missionarische, pastorale und soziale Arbeit der Steyler Missionsschwestern auch langfristig unterstützen sowie die Angebote für alle Mitglieder wie Einkehrtage oder die Zeitschrift "Geist und Auftrag" fortführen zu können.
Im Jahr 2009 wurde durch Steyler Missionsschwestern und Mitglieder der MHGG eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Steyler Bank - Stiftung gegründet und nach der Mitbegründerin der Steyler Missionsschwestern, Helena Stollenwerk, benannt. Gemeinsam mit der Provinzleitung der deutschen Provinz der Steyler Missionsschwestern entwickelten die Leitungsgremien der MHGG die Helena-Stollenwerk-Stiftung zur Stiftung der Missionarischen-Heilig-Geist Gemeinschaft weiter. So gelingt es uns, die Ziele der Gemeinschaft und ihre Spiritualität auch für künftige Generationen zu sichern. Das dreiköpfige Vorstandsgremium der Stiftung bilden Schwester Maria Theresia Hörnemann, Bianca Maragliano-Pitzer und C. Selinger.
Die Steyler Bank-Stiftung legt das Stiftungsvermögen gemäß den strengen ethischen Kriterien der Steyler Ethik Bank an. Auch das ist für uns ein wichtiger Aspekt einer nachhaltigen Hilfe.
In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Projekte der Schwestern durch die Stiftung unterstützt, 2025 etwa in der vom Krieg gebeutelten Ukraine oder in Flores/Indonesien, als Unterstützung nach einem Vulkanausbruch.
Spenden und Zustiftungen
Die Stiftung kann man sowohl durch Spenden unterstützen, als auch durch Zustiftungen. Klassische Spenden werden zeitnah für die Unterstützung von Projekten verwendet. Zustiftungen fließen in den Kapitalstock der Stiftung ein und stärken so langfristig das Fundament. Mit den Erträgen aus diesem Vermögen ist es uns möglich, Jahr für Jahr und über Generationen hinweg Projekte der Steyler Missionsschwestern weltweit zu fördern und die Arbeit der MHGG fortzusetzen. Dadurch besteht keine Abhängigkeit von kurzfristigen Spendenentwicklungen und wir können auch in Zukunft unserem Auftrag verlässlich nachkommen.
Steuerlich begünstigt
Sowohl klassische Spenden als auch Zustiftungen an gemeinnützige Stiftungen sind steuerlich begünstigt, wobei Zustiftungen steuerlich noch günstiger geltend gemacht werden können als klassische Spenden: Zustiftungen können bis zu einer Million Euro als Sonderausgabe steuerlich wirksam in das Vermögen einer Stiftung eingebracht werden. Die zugestiftete Summe kann dabei entweder komplett im Jahr der Zuwendung oder flexibel über einen Zeitraum von zehn Jahren bei der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Bei Eheleuten kann sich der Betrag sogar verdoppeln. Zustiftungen sind zudem zusätzlich zu normalen Spenden absetzbar.
Zuwendungen im Testament
Wenn man einer gemeinnützigen Stiftung testamentarisch etwas zuwendet, fällt für die Stiftung keine Erbschaftsteuer an. Die Erbschaftsteuer entfällt auch für Erben, wenn sie Vermögen aus einer Erbschaft innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall an eine bestehende gemeinnützige Stiftung übertragen. Bereits erhobene Erbschaftsteuer wird in diesem Fall zurückerstattet.
Die Stiftung ist ebenfalls vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und kann Spendenbescheinigungen ausstellen. Bis zu einem Betrag von 299 € reicht bereits der Überweisungsbeleg der Bank als Nachweis für das Finanzamt. (Sollten Sie für Beträge darunter dennoch eine Bescheinigung benötigen, so teilen Sie das bitte mit.)
Wer durch eine Spende kurzfristig oder durch Zustiftung nachhaltig helfen möchte, kann dies gerne tun. Die Bankverbindung bei der Steyler Bank lautet:
Empfänger: Stiftung der missionarischen Heilig Geist Gemeinschaft
Spendenkonto: IBAN: DE59386215000160851980, BIC: GENODED1STB
Zustiftungen: IBAN: DE72386215003901340138, BIC: GENODED1STB
Gemeinsam dauerhaft etwas Gutes bewirken. So werden wir auch langfristig in Seinem Geist zusammen unterwegs sein.